Verkehrsrecht
Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten?
Ihnen wurde ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid zugestellt?
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Verkehrsrecht – vielseitig und kompliziert
Nach den Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. ereignen sich allein in Deutschland mehr als 2,4 Millionen Verkehrsunfälle pro Jahr. Bei den über 6500 Unfällen pro Tag werden circa 950 Menschen verletzt. Die Aufwendungen der Kfz-Versicherer in Deutschland betragen jährlich etwa 20 Milliarden Euro. Mit steigendem Verkehrsaufkommen und zunehmender Mobilität war die Einführung einer besonderen Qualifikation für Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Verkehrsrechts naheliegend.
Qualifikation
Erst wenn nach den Voraussetzungen der Fachanwaltsordnung (FAO) besondere theoretische Kenntnisse durch schriftliche Prüfungen in einem Fachanwaltslehrgang und praktische Kenntnisse aus allen verkehrsrechtlich relevanten Gebieten nachgewiesen worden sind, verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“. Die Qualifikation wird durch regelmäßige Fortbildungen laufend aufrecht erhalten und erweitert. Gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer ist jährlich ein Fortbildungsnachweis zu erbringen, nur dann darf der Fachanwaltstitel weiter geführt werden.
Beispiele aus dem Verkehrsrecht
Im Verkehrszivilrecht ergeben sich schon bei einem sogenannten „Blechschaden“ viele Fragen zu (Mit-)Haftung und den möglichen Schadenersatzpositionen. Beispielsweise: Welche Ansprüche habe ich? Bekomme ich die Kosten für das Schadengutachten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall ersetzt? Für Verletzte stellen sich Fragen wie: Bekomme ich Schmerzensgeld? Habe ich Anspruch auf Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden?
Die Antworten auf diese Fragen können erst nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalles erteilt werden. Oft müssen die Ansprüche gerichtlich geklärt werden, vielfach nach Einholung von Gutachten zur Unfallanalyse, zu medizinischen Fragestellungen oder Wirtschaftsgutachten zum Gewinnentgang bei Selbstständigen.
Nach Unfällen ist zu prüfen, ob Ansprüche aus einer Unfallversicherung oder Kaskoversicherung bestehen. Das Versicherungsrecht ist daher bei verkehrsrechtlichen Fragen regelmäßiger Bestandteil der juristischen Prüfung.
Häufig sind auch Fragen aus dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zu prüfen. Bei einer Alkoholisierung ab 0,5 Promille ist von einer Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot auszugehen, jedoch kann auch schon eine Alkoholisierung von 0,3 Promille in Verbindung mit einem alkoholbedingten Fahrfehler zu einer Straftat und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Der Entzug der Fahrerlaubnis droht auch bei Unfallflucht, zum Beispiel nach einem Parkrempler. Führerscheinmaßnahmen und strafrechtliche Verurteilung kommen auch nach Verkehrsunfällen mit schwerer Körperverletzung oder Todesfolge in Betracht.
Ist die Fahrerlaubnis entzogen, stellt sich nach neuester Rechtsprechung regelmäßig, spätestens jedoch ab einer Alkoholisierung von 1,6 Promille im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zur Neuerteilung (Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis die Frage nach der MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung).
Erfahrung vor Gericht
Bereits diese wenigen Beispiele verkehrsrechtlicher Fragestellungen verdeutlichen, dass im Verkehrsrecht vor Gericht auch Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung zu berücksichtigen sind. Daher ist die Erfahrung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht von entscheidender Bedeutung für die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte.